Übersicht über Rechte und Pflichten in der Arbeitslosigkeit

Sie sind derzeit arbeitssuchend und möchten erfahren, was Ihre Rechte und Pflichten sind? Damit Sie im Zuge Ihrer Arbeitslosigkeit auch ausreichend über eben diese informiert sind, erhalten Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Gesetze. Sie erfahren im Detail, welche Beratung Ihnen zusteht. Darüber hinaus erhalten Sie auch Auskunft darüber, wie Sie selbst aktiv mitwirken müssen, sodass Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden können.

Arbeitssuchende haben ein Recht auf Grundsicherung. Diese Grundsicherung basiert darauf, dass Sie sowohl gefördert als auch gefordert werden. Das bedeutet also, dass Sie gewisse Rechte wahrnehmen können. Gleichzeitig bedeutet es jedoch auch, dass Sie selbst angehalten sind, gewisse Pflichten zu erfüllen. 

Im Sinne der Förderung bedeutet dies z. B., dass das Jobcenter verpflichtet ist, Sie als Kundin oder Kunden so umfassend zu unterstützen, dass Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Sie haben also das Recht auf Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin durch das Jobcenter. Innerhalb dieser Beratung erhalten Sie Auskunft über die Auswahl passender Förderungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Sie aber auch darüber aufgeklärt, was Sie selbst tun müssen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Sie müssen also aktiv mitwirken und durch Ihre eigene Anstrengung dazu beitragen, dass Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dies bezeichnet man als Ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe und Ihre Mitwirkungspflicht. 

Im Sinne der Forderung bedeutet dies für Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, dass Sie jede Möglichkeit nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Sie sind also gefordert selbst konkrete Schritte zu unternehmen, um nicht mehr Arbeitslosengeld II beziehen zu müssen. Das heißt, Sie sind angehalten aktiv mitzuwirken, um dieses Ziel zu unterstützen. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.

Beraterin begrüßt Kundin des Jobcenter Kreis Viersen
Eine Person in Gang des Jobcenter Kreis Viersen

Welche Pflichten habe ich während meiner Arbeitslosigkeit?

Ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, sind Sie verpflichtet, sich persönlich bei Ihrem Jobcenter zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert wurden. Grundsätzlich gilt, dass Sie an jedem Werktag (dazu zählt auch der Samstag) unter der von Ihnen angegebenen Anschrift persönlich oder auf dem Postweg erreichbar sein müssen. Dies beinhaltet auch, dass Sie das Jobcenter täglich dazu auffordern kann, persönlich im Jobcenter zu erscheinen. Andererseits haben Sie jedoch auch das Recht dazu, sich für maximal drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufzuhalten. Dies ist vorher abzusprechen. Sind Sie unerlaubt abwesend, so führt dies zum Wegfall oder ggf. zur Rückforderung der Leistungen.

Welche Informationen muss ich Ihnen mitteilen?

Wie alle Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragen oder erhalten, sind Sie mitwirkungspflichtig. Sie sind also verpflichtet alle Angaben in Anträgen und Anlagen vollständig und korrekt zu machen. Zudem müssen Sie uns im Jobcenter auch Änderungen mitteilen, welche eintreten können, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Dies ist wichtig, da sich Änderungen ggf. auf die Leistungen auswirken.

Insbesondere müssen Sie dem Jobcenter sofort mitteilen, wenn:

  • Sie eine berufliche Tätigkeit, Ausbildung oder ein Studium aufnehmen oder dies in Kürze beabsichtigen. Dies gilt auch für Selbstständige.
  • Sie Ausländer oder Ausländerin sind und sich Ihr Aufenthaltsstatus ändert.
  • Sie Renten (aller Art) beantragen oder erhalten.
  • Sie stationär untergebracht werden.
  • sich Ihre Anschrift ändert oder Sie umziehen wollen.
  • in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch nur vorübergehend).
  • Sie heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine Partnerschaft eingehen.
  • Sie geschieden werden oder sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen.
  • Sie Rückzahlungen oder Guthaben aus Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen erhalten.
  • sich Ihr Einkommen oder Vermögen innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft ändert.
  • Ihnen oder einem Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Erträge aus Vermögen gutgeschrieben (z. B. Zinsen, Dividenden) oder Steuern erstattet werden.

Die zuvor genannten Änderungen müssen Sie auch dann mitteilen, wenn diese bei einem anderen Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eintreten.

Ein Mobiltelefon in Benutzung
Ein Berater des Jobcenter Kreis Viersen berät einen Kunden am Laptop

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Die Postleitzahl meines Wohnortes lautet:

Ihr Jobcenter

BLZ Viersen

  • BLZ ViersenAm Schluff 18, 41748 Viersen
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährungnach Terminvereinbarung

Ihr Jobcenter

BLZ Kempen

  • BLZ KempenArnoldstrasse 13c, 47906 Kempen
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährungnach Terminvereinbarung

Ihr Jobcenter

BLZ Willich

  • BLZ WillichGießerallee 8, 47877 Willich
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährungnach Terminvereinbarung

Ihr Jobcenter

BLZ Schwalmtal

  • BLZ SchwalmtalHospitalstraße 16
, 41366 Schwalmtal
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährungnach Terminvereinbarung

Ihr Jobcenter

BLZ Nettetal

  • BLZ NettetalPoststrasse 19, 41334 Nettetal
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährungnach Terminvereinbarung

Das könnte Sie auch interessieren

Schließen
Schließen
die Beladung...