Ja, auch das Arbeitsentgelt, welches Sie durch einen Minijob erzielen, wird ebenfalls als Einkommen gewertet und auf Ihren Bedarf angerechnet. Allerdings werden Freibeträge berücksichtigt.
Ja, auch das Arbeitsentgelt, welches Sie durch einen Minijob erzielen, wird ebenfalls als Einkommen gewertet und auf Ihren Bedarf angerechnet. Allerdings werden Freibeträge berücksichtigt.