Was genau versteht man unter Mehrbedarf?

Unter Mehrbedarf versteht man grundsätzlich den finanziellen Bedarf, welcher nicht durch den Regelsatz des Bürgergeldes gedeckt ist. Dies können ganz unterschiedliche Kosten sein. Ein Mehrbedarf wird zum Beispiel bei werdenden Müttern ab der zwölften Schwangerschaftswoche anerkannt. Auch bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege verantwortlich sind, wird ein Mehrbedarf anerkannt. Dies betrifft auch erwerbsfähige Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändiger ernähren müssen. Ob auch bei Ihnen die Zahlung eines Mehrbedarfs greift, kann geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.