Der Regelsatz des Arbeitslosengeld II wird über die §§ 20 und 23 des Sozialgesetzbuch II bestimmt. Die genauen Regelsätze können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Regelbedarfsstufe |
Höhe des Regelsatzes seit 01.01.2021 |
Stufe 1:
- Alleinstehende
- Alleinerziehende
- Volljährige mit minderjährigem Partner
- Volljährige, deren Partner inhaftiert ist
- Volljährige, deren Partner in einem Pflegeheim lebt
- Volljährige, die mit ihrem Partner aus Fluchtgründen noch keine Haushaltsgemeinschaft gründen konnten
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446,00 EUR |
Stufe 2:
- Volljährige Partner (soweit die o. g. Ausnahmen nicht greifen)
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401,00 EUR |
Stufe 3:
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind
- Personen unter 25, die ohne Zusicherung umziehen
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357,00 EUR |
Stufe 4:
- Kinder von 14 bis 17 Jahren
- Minderjährige Partner
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373,00 EUR |
Stufe 5:
- Kinder von 6 bis 13 Jahren
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309,00 EUR |
Stufe 6:
- Kinder von 0 bis 5 Jahren
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283,00 EUR |