Wie viel Prozent des Arbeitsentgelts werden gefördert, wenn ich als Arbeitgeber eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter nach § 16i Sozialgesetzbuch II fördere?

Innerhalb des Förderzeitraums unterscheidet sich der prozentuale Anteil des Arbeitsentgelts, der gefördert wird. In den ersten zwei Jahren des Förderzeitraums werden 100 % des monatlichen Arbeitsentgelts gefördert. Im dritten Jahr reduziert sich der Anteil auf 90 %, im vierten Jahr auf 80 % und im fünften Jahr auf 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts.