Kann ich als Arbeitgeber auch einen finanziellen Zuschuss für einen Praktikanten oder eine Praktikantin erhalten?

Nein, gemäß § 16 Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 45 Sozialgesetzbuch III gibt es für einen Praktikanten oder eine Praktikantin keine finanziellen Zuschüsse. Ein Praktikum dient lediglich dazu, dass der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin zur Probe arbeiten kann. Weder der Praktikant oder die Praktikantin noch Sie als Arbeitgeber erhalten daher finanzielle Zuschüsse zu einer Praktikumsvergütung.