Wie genau berechnet sich der Eingliederungszuschuss bei schwankenden Monatsgehältern?

Bei der Berechnung der Höhe des Eingliederungszuschuss wird grundsätzlich das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt durch Sie als Arbeitgeber berücksichtigt. Basierend auf dem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin wird die Förderhöhe berechnet und angewiesen. Das Jobcenter Kreis Viersen prüft dann anhand der Gehaltsabrechnungen, ob die Förderung zweckbezogen genutzt wurde.