Der Lohnkostenzuschuss muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Wird der Lohnkostenzuschuss erst nach Arbeitsaufnahme beantragt, so wird der Antrag umgehend abgelehnt.
Der Lohnkostenzuschuss muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Wird der Lohnkostenzuschuss erst nach Arbeitsaufnahme beantragt, so wird der Antrag umgehend abgelehnt.