Zu welchem Zeitpunkt muss ich als Arbeitgeber den Lohnkostenzuschuss beantragen?

Der Lohnkostenzuschuss muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Wird der Lohnkostenzuschuss erst nach Arbeitsaufnahme beantragt, so wird der Antrag umgehend abgelehnt.