Kann ich als Arbeitgeber die Betreuung der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters auch selbst durchführen?

Um das Arbeitsverhältnis nachhaltig und wirksam zu stabilisieren, wird die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter betreut. Die Betreuung wird durch einen externen Coach gewährleistet. Vorteil eines externen Coaches ist, dass dieser sich nicht um innerorganisatorische Belange des Unternehmens kümmern muss, sondern sich um alle Fragen rund um das Thema Beschäftigungsaufnahme kümmern kann. Im Rahmen der Betreuung kann es auch passieren, dass der Coach die Aufgabe erhält zu schlichten. Darüber hinaus soll der Coach auch prüfen, ob die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter andere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Die Durchführung des Coachings durch den eigenen Arbeitgeber wäre daher nicht förderlich und beschränkt sich somit auf einen externen Coach.