Ich bin alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater eines jungen Kindes. Muss ich mir auch dann eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?

Laut §10 SGB II können Mütter oder Väter mit Ihren Kindern zu Hause bleiben, bis die Kinder das 3. Lebensjahr erreicht haben. Im Anschluss daran wird geprüft, wie ein (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen das Kind zum Beispiel im Kindergarten oder mit Hilfe eines anderen Familienmitglieds oder einer Tagesmutter betreut wird.