Laut §10 SGB II können Mütter oder Väter mit Ihren Kindern zu Hause bleiben, bis die Kinder das 3. Lebensjahr erreicht haben. Im Anschluss daran wird geprüft, wie ein (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen das Kind zum Beispiel im Kindergarten oder mit Hilfe eines anderen Familienmitglieds oder einer Tagesmutter betreut wird.