Muss ich meinen Lebensunterhalt dann selbst decken, wenn ich eine Ausbildung aufnehme?

Wenn Sie bisher Bürgergeld erhalten haben und nun eine Ausbildung beginnen, wird zunächst geprüft, inwiefern Sie noch Anspruch auf aufstockende Leistungen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit anderer finanzieller Unterstützung, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit. Welche Leistung für Sie infrage kommt, kann Ihnen Ihre persönliche Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler im Jobcenter Kreis Viersen mitteilen. Sie erhalten auch bei der Deckung Ihres Lebensunterhalts weiterhin unsere Unterstützung.