Wo kann ich als Arbeitgeber die Förderung nach § 16i Sozialgesetzbuch II beantragen?

Wenn Sie als Arbeitgeber Interesse an der Förderung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters nach § 16i Sozialgesetzbuch II haben, dann können Sie sich einfach mit dem Jobcenter Kreis Viersen in Verbindung setzen. Für Sie als Arbeitgeber sind in diesem Fall die Betriebsakquisiteure zuständig. Sie erreichen uns telefonisch unter 02162 2661 456. Alternativ schreiben Sie einfach eine E-Mail an jobcenter-kreis-viersen.teilhabe-16i@jobcenter-ge.de.