Wir bieten unseren Kunden und Kundinnen jederzeit an, durch ein Praktikum einen potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen. Gern können Sie als Arbeitgeber Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen für Praktikanten und Praktikantinnen öffnen.
Diese Arbeit auf Probe ermöglicht Ihnen, Ihren neuen Mitarbeiter oder Ihre neue Mitarbeiterin direkt im Umfeld des Arbeitsplatzes kennenzulernen. Sie können sich so schon vor Beginn einer Tätigkeit von den Qualifikationen, Kenntnissen und Fertigkeiten der potenziellen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin überzeugen. Gleichermaßen bietet ein Praktikum unseren Kunden und Kundinnen ebenfalls die Möglichkeit sich auszuprobieren, berufliche Erfahrungen zu sammeln und etwaige Defizite zu erkennen.

Welchen Umfang hat ein Praktikum?
Das Praktikum in Ihrem Betrieb oder Unternehmen wird im Rahmen des Sozialgesetzbuch II erfolgen. Daher sollte es eine Laufzeit von sechs bis zwölf Wochen in Einzelfällen nicht überschreiten. Die Integrationsfachkraft des Jobcenters Kreis Viersen legt jedoch die tatsächliche Dauer des Praktikums fest.

Welche formalen Anforderungen gibt es für die Praktika?
Als Arbeitgeber erhalten Sie ein Dokument, welches die Vereinbarung des Praktikums bestätigt. Darüber hinaus erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie dem Jobcenter Kreis Viersen den Verlauf des Praktikums zurückmelden können.
Für Sie als Arbeitgeber gelten folgende Anforderungen an Ihren Betrieb oder an Ihr Unternehmen:
- Sie haben die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII oder § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII) der Praktikantin oder des Praktikanten einzuhalten.
- Sie stellen eine geeignete Fachkraft im Betrieb zur Verfügung, sodass der Praktikant oder die Praktikantin betreut, beaufsichtigt und angeleitet wird.
Wie kann ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen?
Haben Sie Interesse daran, eine Kundin oder einen Kunden des Jobcenters Kreis Viersen als Praktikantin in Ihrem Betrieb oder Unternehmen aufzunehmen? Dann nehmen Sie gern direkt Kontakt zu uns auf. Wenden Sie sich einfach an die zuständige Integrationsfachkraft oder das Service-Center des Jobcenters Kreis Viersen unter der Telefonnummer 02162 2661 100.

