Im Jobcenter Kreis Viersen können wir Sie mit verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung dabei unterstützen, sich beruflich weiter zu qualifizieren oder einen neuen Beruf zu erlernen. Unser Ziel ist es, Ihre berufliche Qualifikation zu verbessern, damit sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Gleichzeitig mindern wir so das Risiko, dass Sie arbeitslos werden oder bleiben.
So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, Ihre berufliche Weiterbildung fördern zu lassen. Durch eine berufliche Weiterbildung verbessern Sie Ihre ganz individuelle Beschäftigungsfähigkeit, indem wir Ihre bisherigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten und ausbauen. Berufliche Weiterbildungen dienen Ihnen dazu Ihre individuellen Kenntnisse der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen. Durch Weiterbildung und Qualifikationen können Sie z. B. auch einen erweiterten Abschluss erlangen, einen berufliche Aufstieg erzielen oder zu einer neuen berufliche Tätigkeit befähigt werden.
Gesamtheitlich betrachtet, erleichtert Ihnen eine Weiterbildung oder Qualifikation also die langfristige und erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Unter den Begriff der beruflichen Weiterbildung fällt dabei eine berufsabschlussbezogene Qualifikation, also der Erwerb eines vollständigen Berufsabschlusses. Doch auch Teilqualifikationen, die zum Beispiel der Vertiefung oder Erweiterung Ihrer bereits bestehenden Kenntnisse dienen, fallen unter die berufliche Weiterbildung.


Welche Leistungen erhalte ich während der Weiterbildung?
Während Ihre Weiterbildung läuft, erhalten Sie als Teilnehmer oder Teilnehmerin weiterhin die regulären Leistungen durch Arbeitslosengeld II. Neben den Kosten für die Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung können aber auch noch Fahrtkosten und/oder Kosten für die Kinderbetreuung gefördert werden. Dies setzt voraus, dass Sie die Förderungsvoraussetzungen für eine weitere Kostenübernahme erfüllen.
Sehen Sie sich an, welche Möglichkeiten der Weiterbildung für Sie bestehen. Besuchen Sie dafür das Online-Angebot der Arbeitsagentur unter: https://www.arbeitsagentur.de/kursnet
Welche weiteren Förderangebote gibt es?
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Teilqualifikation über den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Der AVGS ist ein sehr flexibles Förderungsinstrument und dient Ihnen zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse. Zu diesen Kenntnissen zählen sowohl fachtheoretische Inhalte als auch fachpraktische Inhalte, die Sie auf die Ausübung des Zielberufes oder der Zieltätigkeit vorbereiten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie über den AVGS Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen erhalten. Darüber hinaus können Sie durch Fördermaßnahmen auf Vorstellungsgespräche vorbereitet werden oder Hilfe in Krisensituationen erhalten.
Damit wir gemeinsam prüfen können, welche Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung zu Ihnen passt, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Viersen auf. In einem persönlichen Beratungstermin können wir dann Ihren individuellen Bedarf ermitteln und die passende berufliche Weiterbildung auswählen.

