Um zu gewährleisten, dass Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen haben und gleichgestellt sind, gibt es sogenannte Beauftragte für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt (BCA). Denn auch heute noch sind vielfach Frauen für den Haushalt, die Kindererziehung und/oder die Pflege von Angehörigen zuständig. Dadurch entstehen zusätzliche Aufgaben, sodass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten oder Minijobs nachgehen. Darüber hinaus verdienen Frauen im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer und sind daher auch häufiger von Altersarmut betroffen.
Um diesen Unterschieden entgegenzuwirken, beschäftigen sich die Beauftragten für Chancengleichheit in ihrer Arbeit mit den folgenden Aufgaben:
- Sie fördern die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
- Sie verbessern die Umsetzung zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Sie bauen Benachteiligungen ab und erhöhen u. a. den Anteil von Frauen in all den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Sie überwinden den geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildung- und Arbeitsmarkt durch:
- Förderung von Frauenerwerbstätigkeit
- Förderung einer eigenständigen Existenzsicherung von Frauen
- Förderung der Potenziale von Frauen für den Fachkräftebedarf


Wie sehen die Maßnahmen zur Gleichstellung konkret aus?
In der Praxis bedeutet das ganz konkret, dass sich die Beauftragten für Chancengleichheit direkt an Aktivitäten und Veranstaltungen der vertieften Berufsorientierung beteiligen. Sie organisieren beispielsweise Workshops, Aktionstage und Veranstaltungen für Frauen und Jungen/Mädchen.
Darüber hinaus finden Veranstaltungen statt, um über den Wiedereinstieg nach der Familienzeit zu informieren. Weiterhin informieren sie über Sonderprogramme, wie man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern kann. Im Jobcenter Kreis Viersen sind die BCA außerdem Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für Familienservicebüros, Koordinierungsstellen und Beratungseinrichtungen.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Gern können auch Sie durch die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beraten werden. Sprechen Sie einfach mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin und bitten Sie um einen individuellen Beratungstermin zusammen mit den BCA.

