Wenn Sie derzeit aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen, so sind wir aus dem Jobcenter Kreis Viersen Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Hier haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin, der/die Sie kompetent und engagiert berät. Denn unser Ziel ist es, Ihnen mit allen unseren Möglichkeiten bei der Suche nach einem Job zu helfen.
Der erste Schritt, den Sie schon heute unternehmen können, um Ihrem Ziel “Ein neuer Job” näher zu kommen, ist die Suche nach einem Job auf der Jobbörse der Arbeitsagentur. Dort können Sie sich zudem ein individuelles Profil anlegen und sich dann direkt über die Jobbörse bei potentiellen Arbeitgebern auf passende Stellen bewerben.
Die Jobbörse der Arbeitsagentur erreichen Sie unter: https://jobboerse.arbeitsagentur.de


Was ist in der Beratung enthalten?
Darüber hinaus bieten wir Ihnen zur Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Job unsere umfassende persönliche Beratung an. Denn diese Beratung steht Ihnen als Kunde oder Kundin des Jobcenters gesetzlich zu. Im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unsere qualifizierten Ansprechpartner kann Ihr individueller Bedarf erfasst und analysiert werden. Dabei können sich unsere Fachkräfte im Jobcenter der zahlreichen Angebote bedienen, um Sie auf Ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu begleiten und dort zu integrieren.
Eines unserer Angebote, um Sie zu unterstützen ist zum Beispiel das Vermittlungsbudget. Beim Vermittlungsbudget handelt es sich um eine flexible finanzielle Förderung, mit der wir Sie auf Ihrem Weg in einen neuen Job unterstützen können. Wenn Sie einen Antrag auf Vermittlungsbudget stellen, können Sie davon zum Beispiel Ihre Bewerbungen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Ihre Mobilität oder Übersetzungen mitfinanzieren.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich eine Beschäftigung gefunden habe?
Weiterhin haben wir die Möglichkeit, Sie durch das Einstiegsgeld zu fördern. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Das Einstiegsgeld dient Ihnen als zusätzliche Motivation und kann Ihnen für die ersten Monate nachdem Sie Ihre Arbeit aufgenommen haben gewährt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Voraussetzungen für die Förderung durch das Einstiegsgeld erfüllen.
Am besten lassen Sie sich persönlich durch Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei uns im Jobcenter Kreis Viersen beraten. Hier können Sie dann auch die Anträge auf finanzielle Förderung durch das Jobcenter stellen. Melden Sie sich dafür einfach telefonisch im Service-Center des Jobcenters Kreis Viersen unter 02162 2661100. Selbstverständlich können Sie auch persönlich bei unserem Personal im Kundencenter des Jobcenters vorsprechen.

